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   BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 4.08   

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https://dejure.org/2009,16068
BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 4.08 (https://dejure.org/2009,16068)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.2009 - 10 C 4.08 (https://dejure.org/2009,16068)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 2009 - 10 C 4.08 (https://dejure.org/2009,16068)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen den Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung; Voraussetzungen für eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 51 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG); Wahrscheinlichkeit der Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure wegen sunnitischer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage gegen den Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung; Voraussetzungen für eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 51 Abs. 1 Ausländergesetz ( AuslG ); Wahrscheinlichkeit der Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure wegen sunnitischer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 4.08
    13 Das Berufungsgericht wird die von dem Senat mit Beschluss vom 7. Februar 2008 (BVerwG 10 C 33.07 Buchholz 451.902 Europäisches Ausländer- und Asylrecht Nr. 19) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung nach Art. 234 Abs. 1 und 3, Art. 68 Abs. 1 EG vorgelegten Fragen zur Auslegung der in der Richtlinie 2004/83/EG getroffenen Regelungen über das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft einschließlich des zu beachtenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabes zu berücksichtigen haben.
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 4.08
    Zur näheren Begründung, warum eine Abweichung von den für die Gruppenverfolgung entwickelten Maßstäben und Verstöße gegen § 108 Abs. 1 VwGO vorliegen, verweist der Senat auf sein Urteil vom gleichen Tage in dem Verfahren BVerwG 10 C 11.08, mit dem er ein Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben hat, dessen Gründe inhaltlich und weitgehend auch wörtlich mit den vorliegenden übereinstimmen, das allerdings nicht den Widerruf, sondern die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen Iraker sunnitisch-islamischen Glaubens betrifft.
  • BVerwG, 27.03.2008 - 10 B 19.08
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 10 C 4.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Oldenburg, 13.04.2011 - 3 A 2966/09

    Flüchtlingsanerkennung, Algerien, geschlechtsspezifische Verfolgung, soziale

    Denn die der Vorschrift zugrundeliegende Vermutung, erneut von einer solchen Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht zu sein, beruht wesentlich auch auf der Vorstellung, dass eine Verfolgungs- oder Schadenswiederholung - bei gleichbleibender Ausgangssituation - aus tatsächlichen Gründen naheliegt (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.08 - juris).
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